Segelordnung
1. Allgemeine Regelungen
Die Segelordnung ist die Grundlage für eine sichere und erfolgreiche Ausübung des Segelsports am Wassersportzentrum (WSpZ) Pleinfeld der FAU Erlangen-Nürnberg (WSPZ). In ihr sind wichtige Punkte aufgeführt, die zum Verhalten einer guten „Seemannschaft“ gehören. Darüber hinaus erkennt jede Person beim Betreten des Hauses die Hausordnung des WSpZ an.
„Seemannschaft“ bedeutet „Gegenseitigkeit“; sie beinhaltet für jeden einzelnen Teilnehmer gegenseitige Unterstützung, wo immer nötig und erbeten (z.B. Bootsaufbau und -abbau, An- und Ablegen, Slippen). Ebenso aktive Mithilfe beim Auf- und Abriggen, beim An- und Absegeln, bei gemeinsamen Festen, bei Wartung und Kleinreparatur der Boote, sowie Mitarbeit beim Übungssegeln, Schnuppersegeln oder bei der Ausbildung.
Den Anweisungen der Fachleitung Segeln bzw. des diensthabenden Segellehrers ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Segelordnung bzw. die Hausordnung und/oder Zuwiderhandlungen erlischt die Teilnahmeberechtigung am Segeln.
Die Teilnehmer am Segelsport der FAU Erlangen-Nürnberg verpflichten sich, die nachfolgend aufgeführten Punkte der Segelordnung gewissenhaft einzuhalten und bei grober Fahrlässigkeit für Schäden zu haften.
2. Der Segler sorgt für seine Sicherheit:
- Er kann sicher schwimmen und besitzt keinen Trommelfellschaden
- Er schützt sich durch entsprechende Kleidung und Sonnenschutz
- Er hält die Vorfahrtsregeln, die auf dem Wasser gelten, gewissenhaft ein
- Er führt stets eine Schwimmweste mit und legt sie zum Segeln immer an
- Er versichert sich der vollständigen Ausrüstung an Bord
- Er verwendet für Getränke an Bord zum Schutz vor Verletzungen nur Plastikflaschen bzw. Papiertüten
3. Der Segler behandelt das Bootsmaterial und die Segel schonend:
- Er verwendet Fender beim An- und Ablegen
- Er trägt schmutzfreie Turn- oder Segelschuhe mit nicht färbender, rutschfester Sohle und feinem Profil
- Er hält die Segel beim Transport, An- und Abschlagen, beim Einrollen und Transportieren vom Boden und Gras frei und tritt nicht auf die Segel
- Er verstaut sie in den entsprechenden Segelsäcken und lagert sie im Regal am bezeichneten Platz im (U1) des WSpZ
- Er öffnet nach dem Segeln die Lüftungsdeckel und Lenzer und reinigt das Boot mit dem Schwamm innen und außen gründlich
- Er schützt das Boot durch die Abdeckung mit der entsprechenden Persenning und sichert diese, indem er die Baumstütze fixiert und die Sicherungsbändsel festzurrt
- Er hängt nasse Segel zum Trocknen in (U1) des WSpZ auf
4. Im Freien Segeln gilt für den Segler:
- Er übernimmt die Verantwortung für Boot und Mannschaft
- Er wählt seine Crew mit Bedacht aus
- Er meldet sich vor dem Segeln beim diensthabenden Segellehrer unter Angabe des gewählten Bootstyps und der Bootscrew
- Er entscheidet vor Segelantritt gemäß Wetter, Wind und Welle die Auswahl von Boot, Segelfläche und Kursen
- Er trägt alle Fahrten mit Angabe von Datum und Zeitpunkt der Bootsausleihe und Rückgabe sowie Namen der Bootsmannschaft in das Fahrtenbuch/Logbuch ein
- Er überprüft aus Sicherheits- und Haftungsgründen das Boot und die Ausrüstung sowohl vor als auch nach dem Segeln auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit
- Er repariert soweit möglich – und falls nötig unter Mithilfe des Kursleiters bzw. Takelmeisters – kleine Schäden umgehend bzw. ersetzt fehlendes Material
- Er registriert Mängel und Beschädigungen, die von der Crew nicht selber zu beheben oder ersetzen sind, unter der Rubrik „Besonderheiten“ im Fahrtenbuch/Logbuch und bestätigt die Eintragung durch Unterschrift
- Er meldet Materialverlust, größere Beschädigung und Unfall sofort der Fachleitung Segeln und informiert sie baldmöglichst, wenn das Boot nicht an seinen Liegeplatz zurück gebracht werden kann
- Er achtet darauf, dass Kurse im Haus so wenig wie möglich gestört oder beeinträchtigt werden. Der Kurs hat in allen Belangen Vorrang
- Er parkt sein Auto nur auf den vorgesehenen Parkplätzen. Sofern ein Segelkurs im Haus stattfindet ist der Parkplatz am Haus für Teilnehmer des Freien Segelns gesperrt
- Er kann im Haus nach Absprache mit dem diensthabenden Segellehrer übernachten, sofern ein Segellehrer im Haus anwesend ist. Gebühren laut Aushang
- Sofern das Boot bei Freien Segeln durch die Rettungsgesellschaft abgeschleppt wird, bezahlt der Bootsführer selbstständig eine Rettungspauschale von 25 € an die Rettungsgesellschaft
5. Im Übungssegeln gilt für den Segler:
- Er übernimmt die Verantwortung für Boot und Mannschaft. Jedes Mannschaftsmitglied muss aktuell an der Ausbildung am WSpZ teilnehmen und darf noch keinen Segelschein besitzen
- Er meldet sich vor dem Segeln beim diensthabenden Segellehrer unter Angabe des gewählten Bootstyps und der Bootscrew
- Er hinterlässt während dem Segeln seine Segelkarte in der Bootstafel
- Er entscheidet vor Segelantritt gemäß Wetter, Wind und Welle die Auswahl von Boot, Segelfläche und Kursen. Er hält sich an die vorgegebene Übungszone
- Er trägt alle Fahrten mit Angabe von Datum und Zeitpunkt der Bootsausleihe und Rückgabe sowie Namen der Bootsmannschaft in das Fahrtenbuch/Logbuch ein
- Er überprüft aus Sicherheits- und Haftungsgründen das Boot und die Ausrüstung sowohl vor als auch nach dem Segeln auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit
- Er repariert soweit möglich – und falls nötig unter Mithilfe des Kursleiters bzw. Takelmeisters – kleine Schäden umgehend bzw. ersetzt fehlendes Material
- Er registriert Mängel und Beschädigungen, die von der Crew nicht selber zu beheben oder ersetzen sind, unter der Rubrik „Besonderheiten“ im Fahrtenbuch/Logbuch und bestätigt die Eintragung durch Unterschrift
- Er meldet Materialverlust, größere Beschädigung und Unfall sofort der Fachleitung Segeln und informiert sie baldmöglichst, wenn das Boot nicht an seinen Liegeplatz zurück gebracht werden kann
- Er achtet darauf, dass Kurse im Haus so wenig wie möglich gestört oder beeinträchtigt werden. Der Kurs hat in allen Belangen Vorrang
- Er parkt sein Auto nur auf den vorgesehenen Parkplätzen. Sofern ein Segelkurs im Haus stattfindet ist der Parkplatz am Haus für Teilnehmer des Freien Segelns gesperrt
- Er kann im Haus nach Absprache mit dem diensthabenden Segellehrer übernachten, sofern ein Segellehrer im Haus anwesend ist. Gebühren laut Aushang
6. Der Segler schützt die Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen des WSpZ:
- Er hält die Hausordnung des WSpZ gewissenhaft ein
- Er schließt die Zugänge zum WSpZ zum Schutz des Gebäudes und der Geräte bei Verlassen sorgfältig und hält sie nur so lange wie unbedingt nötig offen
- Er schützt die Einrichtung vor Beschädigung und Nässe
- Er verwendet die Zugangsberechtigung verantwortungsvoll und gewährt nur berechtigten Personen den Einlass in das Gebäude bzw. die Ausleihe von Material und Booten (Bei Missbrauch erlischt die Zugangsberechtigung!)
- Er meldet Fundsachen dem diensthabenden Segellehrer bzw. der Fachleitung Segeln
- Er belegt die Schränke in den Umkleiden nur für die Dauer seines Aufenthaltes am Haus
7. Der Segler verhält sich ökologisch sensibel:
- Er hält die Seen rein
- Er meidet die Schutzzonen
- Er vermeidet unnötigen Lärm
gez. Fachleitung Segeln, ISS der FAU