Segelkursinfo
In folgender Übersicht finden Sie Informationen zum Segeln im Hochschulsport der FAU Erlangen-Nürnberg:
Sprungmenü
- Teilnahmebedingungen
- Kurszeiten und Kursdauer
- Anmeldung
- Zahlungsbedingungen und Rücktritt
- Treffpunkt und Anreise
- Unterkunft und Verpflegung
- Ausrüstung
- Versicherung und Haftpflicht
- Sturmwarnung
- 8 Begriffe
- Verschiedenes
Teilnahmebedingungen
In den Monaten April bis Oktober finden im Wassersportzentrum Pleinfeld der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg am Großen Brombachsee Ausbildungs- und Weiterbildungskurse sowie Regatten statt.
Teilnahmeberechtigt an den Segelkursen sind alle Studierenden und Angehörigen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der im Hochschulsport integrierten Fachhochschulen. Freie Ausbildungsplätze können auch den Mitgliedern des Fördervereins Hochschulsport und den Angehörigen anderer Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.
Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Segelbetrieb des Hochschulsports der FAU ist die Fähigkeit, sicher schwimmen zu können und keinen Trommelfellschaden zu besitzen!
Das Segeln im Hochschulsport der FAU ist auf „Gegenseitigkeit“ angelegt, sie beinhaltet für jeden einzelnen Teilnehmer gegenseitige Unterstützung, wo immer nötig und erbeten (z.B. Bootsaufbau und -abbau, An- und Ablegen, Slippen). Ebenso bedarf es zu seiner Durchführung Mithilfe jedes einzelnen Teilnehmers, da sonst das Programm mit der gegebenen finanziellen und personellen Ausstattung nicht so kostengünstig durchgeführt werden kann. So wird von jedem Teilnehmer im Segeln des Hochschulsports am Wassersportzentrum erwartet, dass er sich nach seinen Möglichkeiten engagiert.
Die Teilnehmer am Segelsport der ISS der FAU Erlangen-Nürnberg verpflichten sich dazu, die Segelordnung und Hausordnung des Wassersportzentrums gewissenschaft einzuhalten.
Kurszeiten und Kursdauer
Ausbildungskurse (GK und AK) dauern in der Regel je 5 Tage, SPI-Kurse und KAT-Kurse 2 1/2 Tage. Die Aus- und Weiterbildung findet teilweise als Tageskurs, Wochenend- oder Wochenkurs statt. Die Tageskurse von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Wochenendkurse beginnen am Freitag Nachmittag in Absprache mit dem Kursleiter und dauern bis Sonntag 18:00 Uhr. Über Mittag findet meist nur eine kurze Pause statt.
Pünktlichkeit ist unerlässlich! Wer zu spät kommt, für den erlischt der Anspruch auf einen Bootsplatz! Die Kurse finden bei jedem Wetter statt, es sei denn, sie werden offiziell (über Email bzw. telefonisch) abgesagt.
Anmeldung
Die Anmeldung zu allen Kursen erfolgt ausschließlich über das Internet. Der Anmeldebeginn ist Anfang des jeweiligen Sommersemesters.
Das Kursangebot und die Anmeldungsmöglichkeit finden Sie auf den Internetseiten des Hochschulsports der FAU Erlangen-Nürnberg: Kursangebot und Anmeldung.
Zahlungsbedingungen und Rücktritt
Nähere Auskunft und Erläuterungen über „Einzahlung und Konto“ sowie „Storno und Rückzahlung“ sind im Internet unter Hochschulsport/Teilnahmebedingungen einzusehen.
Treffpunkt und Anreise
Treffpunkt für die Kurse ist das Wassersportzentrum Pleinfeld, Am Brombachsee 6, 91785 Pleinfeld (Tel. 09144-924403).
Die Anreise kann entweder mit eigenem PKW oder mit der Deutschen Bundesbahn (Regionalexpress ER-N-Pleinfeld) erfolgen – günstigerweise in Fahrgemeinschaften.
Für die Bahnfahrt von ER nach Pleinfeld muss eine Reisezeit von etwas über einer Stunde eingerechnet werden. Der Regionalexpress fährt nahezu stündlich. An den Wochenenden wird kostengünstig von der DB das Bayernticket und von der VAG das Wochenendticket angeboten.
Vom Bahnhof aus erreicht man das Wassersportzentrum zu Fuß in ca. 25 min, mit dem Fahrrad in ca. 10 min vorbei am Landhotel Sonnenhof; bei der nächsten Kreuzung links bis zum Waldrand und von dort auf dem markierten Waldweg direkt zum See.
Für die Beschreibung der Anfahrt mit dem Auto wird die Internetseite Anfahrt angeboten.
Unterkunft und Verpflegung
Im Wassersportzentrum stehen im Erdgeschoss 2 Seminarräume, Umkleide-, Wasch-, Dusch- und Toilettenräume zur Verfügung. Im Obergeschoss befindet sich eine kleine Küche zur Bereitung warmer Getränke und Speisen und eine Cafeteria.
Im Gebäude des Wassersportzentrums hat die Fürstliche Brauerei Ellingen ein im Grundbuch eingetragenes Schankrecht. Von dieser Brauerei stehen eine Vielfalt preiswerter Getränken zur Verfügung. Eigene Getränke (wie Bier, Wein, Limo, Cola, Mineralwasser) dürfen in das Gebäude nicht mitgebracht werden.
In begrenzter Zahl kann im Wassersportzentrum nach Rücksprache mit dem Kursleiter auf Notlagerliegen übernachtet werden. Hierfür benötigt man ein Kopfkissen und einen warmen Schlafsack.
Ausrüstung
Für Sonnentage sind Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnencreme unabdingbar. Wenn es warm ist, können Bermudashorts, T-Shirts und Turnschuhe mit rutschhemmender, heller Sohle getragen werden (barfuß segeln ist wegen der Verletzungsgefahr nicht erlaubt!).
Für die kühlen und regnerischen Tage werden eine Segler-Regenschutzkleidung, warme Unterwäsche, lange Hose, Pulli und Mütze sowie rutschfeste Bootsstiefel oder Neoprenschuhe benötigt. Zum Wechseln ist eine Ersatzkleidung (Unterwäsche, Hose und Pulli) dringend angeraten.
Zweckmäßigerweise sollten nur Kleidungsstücke aus schweißdiffundierenden synthetischen Fasern ohne Baumwoll- bzw. Wollanteilen verwendet werden, da sie eine trockene Haut gewährleisten und – bei Nässe – wieder schnell trocknen.
Neoprenanzüge können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Zu ihrem Schutz muss darüber eine (kurze oder lange) Hose getragen werden!
An Bord sollte nur das unbedingt Nötige (in einem Schutzbehälter) mitgenommen werden, da bei rauer See und Kenterung Verlust der Gegenstände droht! Getränke an Bord sind – zum Schutz der Crew vor Verletzung – nur in Plastik- oder Pappbehältern erlaubt.
Versicherung und Haftpflicht
Vollimmatrikulierte Sportstudierende genießen als Kursteilnehmer den Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für andere Teilnehmer sowie für Zeiten außerhalb des Unterrichts besteht kein Versicherungsschutz.
Hinweise dazu finden sich in der Hochschulsportbroschüre und im Internet unter Haftung / Unfallversicherung!
Für die Boote ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen; die Haftung greift bei der Beschädigung anderer Boote und Personen.
Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit muss bei selbstverursachten Unfällen für Schäden gehaftet werden. Eine Kaskoversicherung existiert nicht.
Für den Schutz der Wertgegenstände ist selbst Sorge zu tragen. Für Diebstahl und Verlust kann die Universität keine Haftung übernehmen.
Folgende Vorfahrtsregeln beim Segeln sind strikt einzuhalten:
Besteht bei zwei Segelbooten die Gefahr eines Zusammenstoßes, so gilt:
- Fahren zwei Segelboote mit dem Wind von der selben Seite, so muss das luvseitige dem leeseitigen Fahrzeug ausweichen!
- Fahren zwei Segelboote mit dem Wind von unterschiedlichen Seiten, so muss das Fahrzeug ausweichen, das den Wind von Backbord hat!
„Sturmwarnung“
Sturmwarnung wird als „Vorsichtsmeldung“ und „Sturmmeldung“ durch das Aufleuchten von Blinklichtern gegeben, die rund um den See angeordnet sind.
Vorsichtsmeldung („Vorwarnung“):
Blinklicht mit ca. 40 Intervallen pro Minute (= „Lange Blinkfolge“)
Die „Vorsichtsmeldungung“ ist eine Orientierung über das wahrscheinliche Aufkommen von (jäh einsetzenden) Sturmwinden ohne nähere Zeitangabe. Sie wird auch durch die Flagge „Sierra“ angezeigt. Hierbei müssen umgehend die Schwimmwesten festgezurrt, lose Gegenstände an Bord verstaut bzw. befestigt, die Hafennähe aufgesucht, ggf. das Großsegel gerefft und die weitere Wetterentwicklung gründlich beobachtet werden.
Sturmmeldung („Sturmwarnung“):
Blinklicht mit ca. 90 Intervallen pro Minute (= „Kurze Blinkfolge“)
Die „Sturmmeldung“ kündet eine unmittelbare Sturmgefahr an und wird durch die Flagge „Hotel“ angezeigt. Hierbei muss unverzüglich in den Hafen eingelaufen und dabei die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet werden (Boot hafenklar machen: Boot sicher befestigen, Schwert hochnehmen und die Segel niederholen (Fock am Vorstag befestigen und Großsegel aufbaumen).
8 BEGRIFFE
„backbord“ | links | „steuerbord“ | rechts |
„Lee“ | vom Wind weg | „Luv“ | zum Wind |
„Fall“ | Tauwerk zum Segel setzen | „Schot“ | Tauwerk zum Segel bedienen |
„Abfallen“ | vom Wind wegdrehen | „Anluven“ | zum Wind hindrehen |
Verschiedenes
- Die Hausordnung und Segelordnung sind gewissenhaft einzuhalten! Beachten Sie insbesondere nachfolgende Punkte:
- Behandeln Sie Räume und Einrichtung des Wassersportzentrums pfleglich und tragen Sie Sorge für ihre Sauberkeit! Auch die nachfolgenden Teilnehmer möchten das herrliche Wassersportzentrum genießen
- Beachten Sie das Rauchverbot im Wassersportzentrum
- Achten Sie auf strikte Mülltrennung
- Legen Sie nasse Kleidung und Schuhe ab, bevor Sie das Wassersportzentrum betreten
- Schützen Sie die Boote beim Betreten, indem Sie Turnschuhe bzw. Gummistiefel mit weißer Sohle tragen und sich vergewissern, dass Sie keinen Schmutz über die Schuhe mit an Bord nehmen
- Schützen Sie die Boote beim Ab- und Anlegen vor Beschädigungen durch Freihalten und Ausbringen der Fender
- Sorgen Sie für Sauberkeit am und im See und beachten Sie die Vogelschutz- und Badezonen und die rechtlichen Hinweise zum Segeln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt.
- Unterstützen Sie uns bei Beschaffung von Material, Booten und Geräten durch eine Spende oder Ihren Beitritt in den „Förderverein Wassersportzentrum Pleinfeld„
- Werden Sie Mitglied in unserem Seglerverteiler. Hier finden Sie die aktuellen Segelinfos des Wassersportzentrums Pleinfeld der FAU. Sie können als Mitglied gegenseitig Kontakt aufnehmen, aktuelle Meldungen erhalten, auf wichtige Dateien zugreifen und Bilderpräsentationen einsehen.