Segelangebot
Termine
In der aktuellen Situation können noch keine Termine festgelegt werden. Sobald die Situation klarer wird und Termine festgelegt werden können, werden wir dies auf dieser Seite veröffentlichen!
- Aufriggen
- Bootsführerschulung
- Summersail
- Abriggen
Kursangebot und Kursbuchung
Die Kurse können Sie im Kursprogramm des Allgemeinen Hochschulsport buchen.
Ausbildungskurse
Die Grundkurse vermitteln die theoretischen und praktischen Grundlagen des Segelns anhand der elementaren Manöver und Ausbildungsinhalte:
- Boot-Klarmachen und Slippen
- Ab- und Anlegen
- Boots- und Segeltrimm auf verschiedenen Kursen
- Wenden
- Kentern und Aufrichten
- Boje-über-Bord-Manöver
- Beidrehen/Beiliegen
- Halsen (Regattahalse)
Prüfungsvorbereitung (PV)
Die PV-Kurse vertiefen die seglerischen Grundlagen, erweitern die Fähigkeiten und Fertigkeiten und bereiten auf die VDWS-Grundscheinprüfung vor. In diesem Kurs werden die Manöver im Prüfungsparcour geübt und der Segelschüler bekommt Rückmeldung vom Segellehrer.
Die benötigte Anzahl der Kurse für die Teilnahme an der Prüfung zum VDWS-Grundschein richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer, der persönlichen Übungsintensität und den Windbedingungen bei der Ausbildung.
Weiterbildungskurse
In dieser Saison kann in der Weiterbildung das Katamaransegeln erlernt, ausgeübt und mit Lizenzen abgeschlossen werden. Weiterhin sind Kurse für Spi-/Trapezsegeln und Kurse für Regattatechnik und -taktik geplant.
Segelschein-Inhaber anderer Verbände (z.B. Sportbootführerschein Binnen), die am Freien Segeln und an der Weiterbildung teilnehmen möchten, müssen ihre Fertigkeiten und Kenntnisse in Ausbildungskursen ergänzen und vertiefen und die VDWS-Grundscheinprüfung erfolgreich ablegen.
Katamaran-Kurs (KAT)
Der Katamaran-Kurs bringt eine zusätzliche sportliche Note und eine erweiterte Erfahrung (Geschwindigkeit) in das Segeln. Er findet auf den anspruchsvollen „Hobie Cat 16“ statt, die eine sensible Technik und Koordination erfordert und somit eine gute allgemeine Basis für das Katamaran-Segeln legt.
Ausbildungsinhalte sind:
- Klarmachen und Slippen
- Ab- und Anlegen
- Wenden, Halsen
- Segeln auf verschiedenen Kursen mit entsprechendem Segel- und Bootstrimm mit Trapezgebrauch
- Kentern und Aufrichten
Nach Beendigung des Kurses kann der Kat im freien Üben zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden. Nach erfolgreicher Kat-Prüfung wird der Kat-Schein des Wassersportzentrums ausgestellt und Kats können im freien Segeln ausgeliehen werden.
Freies Segeln
Das Freie Segeln ist ein kostengünstiges Angebot, die Segelfertigkeiten zu erhalten und zu festigen; es soll darüberhinaus dazu anregen, den Segelsport auszuüben und zu genießen und an Regatten teilzunehmen.
Im „Freien Segeln“ können Unijollen im „Freien Betrieb“ ausgeliehen werden; „Freier Betrieb“ bedeutet: Miete von Booten freier Kapazität ohne Betreuung durch Kursleiter.
Die Berechtigung für die Benutzung kann für einen Tag oder ein Wochenende oder eine ganze Saison erworben werden.
Wer darüber hinaus erfolgreich an einem Katamaran- und/oder 470er-Weiterbildungskurs teilgenommen hat, ist berechtigt Hobie-Cats bzw. 470er-Jollen zu mieten.
Bei einer Halbtages-, Tages- bzw. Wochendausleihe ist eine Anmeldung beim Fachteam oder eine Anmeldung beim Kursleiter des aktuell stattfindenden Ausbildungskurses nötig, um sicher zu stellen, dass Boote zur Verfügung stehen.
Der Bootsführer muss im Besitz eines VDWS-Grundscheines sein. Er trägt beim „Freien Segeln“ die volle Verantwortung für Boot und Besatzung. Er muss also seine Crew mit Bedacht nach Können und Anforderung auswählen und einschätzen, was er sich und ihr zumuten kann, denn er ist sich bewusst, dass er für fahrlässig verursachte Schäden haftet.
Die Teilnehmer am Freien Segeln sind zur strikten Einhaltung der Haus- und Segelordnung verpflichtet. Insbesondere wird auf die nachfolgenden Punkte verwiesen:
- Das Logbuch ist gewissenhaft zu führen. Unterlassung des Eintrags ins Logbuch, führt zum Ausschluss vom Freien Segeln!
- Das ausgeliehene Boot ist vor als auch nach dem Segeln auf Schäden, Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Der Bootsführer haftet für die Einträge im Logbuch und die Beschaffenheit des Bootes.
Bei Unterlassung erlischt die Berechtigung zum Freien Segeln! - Die Zugangsberechtigung (Eingangsprogrammierung) erlaubt nur der berechtigten Person und seiner Segelcrew den Einlass in das Gebäude bzw. die Ausleihe von Material und Booten.
Bei Missbrauch erlischt die Zugangsberechtigung! - Sie berechtigt zur eingeschränkten Nutzung des Wassersportzentrums, d.h. sie erlaubt die Benutzung der Umkleiden und sanitären Einrichtungen, den Kauf, die Zubereitung und den Verzehr von Getränken und kleinen Speisen in der Cafeteria oder auf der Terrasse.
- Veranstaltungen, Feierlichkeiten und Übernachtungen im Wassersportzentrum oder auf dessen Gelände sind nur in speziellen Fällen und in Rücksprache mit der Fachleitung Segeln erlaubt.
- Sollte das Wassersportzentrum vermietet sein, wird um Rücksicht gebeten.
- Die Zugänge zum WSPZ müssen zum Schutz des Gebäudes und der Geräte bei Verlassen sorgfältig verschlossen werden.
- Den Anweisungen der Segelleitung und des Hafenmeisters sind Folge zu leisten.