Benutzerordnung
Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:
Die Bezeichnung weiblicher und männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Ordnung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, sprachlich nicht angemessen zum Ausdruck. Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z. B. Bewerberin/Bewerber) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.
§ 1 – Allgemeines
Das Wassersportzentrum Pleinfeld in 91785 Pleinfeld, Am Brombachsee 6, ist eine Einrichtung der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie steht unter der Leitung des Departments für Sportwissenschaft und Sport der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.
Das Wassersportzentrum dient der Ausbildung von Studenten der Universität Erlangen-Nürnberg in den Studiengängen Sport und dem allgemeinen Hochschulsport.
Die Leitung des Instituts für Sportwissenschaft und Sport regelt die Verantwortung vor Ort im Anwesen des Wassersportzentrums.
§ 2 – Benutzerkreis
Die Ausbildung von Studenten der Studiengänge Sport hat bei der Benutzung des Wassersportzentrums Vorrang. Daneben steht das Wassersportzentrum den Mitgliedern der Universität Erlangen-Nürnberg für den allgemeinen Hochschulsport zur Verfügung.
Die Benutzung des Wassersportzentrums durch hochschulfremde Personen bedarf der Zustimmung der Universität Erlangen-Nürnberg vertreten durch das Department für Sportwissenschaft und Sport.
Entsprechendes gilt für Vereine, Gruppen oder Schulen.
§ 3 – Gebührenfreiheit, Kostenpflicht
Die Benutzung des Wassersportzentrums ist für Studenten der Studiengänge Sport im Rahmen der Sportausbildung frei von Gebühren und Auslagen (Art. 85 Abs. 1 BayHSchG), im Übrigen kostenpflichtig. Die Gebühren und Entgelte für die kostenpflichtige Benutzung des Wassersportzentrums werden von der Hochschulleitung festgesetzt.
§ 4 – Betrieb
Die Leitung des Department für Sportwissenschaft und Sport stellt sicher, dass sich das Grundstück, die Räumlichkeiten, Anlagen, Geräte und Boote sowie technischen Einrichtungen in betriebssicherem Zustand befinden. Sie überwacht die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, veranlasst vorgeschriebene Sicherheitsuntersuchungen und wirkt auf die Beachtung der Vorschriften zur Unfallverhütung hin.
§ 5 – Benutzerpflichten
Die Räumlichkeiten, Anlagen, Geräte, Boote und technischen Einrichtungen des Wassersportzentrums (Einrichtungen) sind pfleglich zu behandeln.
Mängel und Schäden an Einrichtungen nach Satz 1 sind den Übungsleitern oder dem Verantwortlichen vor Ort anzuzeigen.
Entsprechendes gilt für Schäden, die aus der Benutzung von Einrichtungen nach Satz 1 entstehen. Wer Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 unsachgemäß nutzt, kann, insbesondere wenn eine Wiederholung dieses Verhaltens zu befürchten ist, ganz oder teilweise von der Benutzung des Wassersportzentrum ausgeschlossen werden. Anordnungen des Lehr- und Aufsichtspersonals sind zu beachten.
§ 6 – Ergänzende Regelungen zur Benutzung
Zur Benutzung einzelner Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 kann die Leitung des Departments für Sportwissenschaft und Sport ergänzende Regelungen erlassen.
Die Vorschriften über die Benutzung einschließlich der ergänzenden Regelungen nach Abs. 1 sind in der Anlage des Wassersportzentrums für die Benutzer deutlich lesbar auszuhängen.
§ 7 – Benutzungszeiten und Belegung
Die Leitung des Department für Sportwissenschaft und Sport legt die Benutzungszeiten fest. Sie entscheidet über Nutzung und Belegung der in § 5 Abs. 1 Satz 1 genannten Einrichtungen.
§ 8 – Haus- und Geländeordnung
Personen unter 18 Jahren dürfen das Wassersportzentrum nur unter Aufsicht von Übungsleitern oder Personen betreten, die dazu von der Leitung des Department für Sportwissenschaft und Sport autorisiert sind. Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten des nicht kindersicher gebauten Hauses nicht gestattet.
Die Zugänge zum Wassersportzentrum sind elektronisch geregelt und überwacht, sie schließen selbsttätig.
Sie dürfen nur so lange wie unbedingt nötig (Zugang, Geräteausleihe, Anlieferung, Abtransport) offen gehalten werden.
Das Wassersportzentrum liefert durch seine Photovoltaik- und solare Warmwasseranlage einen ökologischen Beitrag.
Die Benutzer sind gehalten, durch sparsamen Energie- und Warmwasserverbrauch diesen Beitrag zu unterstützen.
Im Haus herrscht absolutes Rauchverbot; zudem sind Feuer und offenes Licht nicht gestattet. Lagerfeuer sind im gesamten Gelände des Wassersportzentrums nicht erlaubt.
Das Wassersportzentrum verfügt nur über wenige Parkplätze.
Das Parken auf den hauseigenen Parkplätzen ist nur mit Sondergenehmigung oder kurzzeitig zum Be- und Entladen erlaubt.
Gebührenpflichtige öffentliche Parkplätze stehen oberhalb der Zufahrt des Hauses zur Verfügung.
Zur Anreise werden öffentliche Verkehrsmittel empfohlen. Die Rasenflächen dürfen nicht befahren werden.
Bei Belegung durch verschiedene Gruppen ist besondere Rücksicht zu nehmen und ruhestörender Lärm zu vermeiden. Nach 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu unterlassen.
Übernachtungen sind im Haus und auf dem Gelände des Wassersportzentrums nur mit Zustimmung der Leitung des Instituts für Sportwissenschaft und Sport gestattet.
Feuerlöscher, automatisch schließende Türen, Rauchmelder und Notbeleuchtung gehören zur lebensrettenden Brandschutzausrüstung des Hauses.
Zustand und Funktion dieser Einrichtungen dürfen auf keinen Fall verändert werden. Die Fluchtwege sind freizuhalten.
Benutzer müssen sich nach der Ankunft mit den Sicherheitseinrichtungen und dem Fluchtwegeplan vertraut machen. Die Schließfächer in den Umkleiden sind nur zur Nutzung während der Sportausübung vorgesehen; eine Dauerbelegung ist nicht gestattet.
Das Mitbringen von Haustieren auf das Gelände des Wassersportzentrums ist nicht gestattet. Die Toiletten sind gewissenhaft zu reinigen und zu spülen.
Haus- und Außenanlagen sind aufgeräumt und sauber zu hinterlassen.
Die strickte Mülltrennung ist zu beachten: Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern (Hausmüll, Biomüll, Papier, Gelber Sack) sorgfältig getrennt zu entsorgen; Altglas, Altmetall und Pfandbehälter sind mitzunehmen. Nicht verbrauchte Lebensmittel sind mitzunehmen.
Beim Verlassen des Hauses sind alle Elektrogeräte auszuschalten, die Fenster, Oberlichte und Zugangstüren zu schließen und die Lichter zu löschen.
§ 9 – Haftung
Soweit nicht kraft Gesetzes eine Haftung für Unfälle besteht (gesetzliche Unfallversicherung für Studenten), ist eine Haftung für Unfälle ausgeschlossen.
Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für den Verlust, den Diebstahl und die Beschädigung eingebrachter Sachen besteht gegenüber dem Benutzerkreis nach § 2 Abs. 2 und 3 nicht.
Mit der Benutzung erkennen die Benutzer den Ausschluss der Haftung an.
Benutzer nach § 2 Abs. 2 und 3 haben schriftlich zu erklären, dass sie den Freistaat Bayern als Träger des Wassersportzentrums von allen Schäden freistellen.
§ 10 – In Kraft treten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Ausfertigung in Kraft.
Beschlossen von der Hochschulleitung am 31. März 2004
Erlangen, den 2. April 2004
gez. Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske, Rektor